Selbstjustiz bezeichnet die eigenmächtige Durchsetzung von Recht oder Vergeltung durch Einzelpersonen oder Gruppen außerhalb der staatlichen Rechtsordnung.
Synonyme zu „selbstjustiz“
Gegenteile & Gegenstücke
Was bedeutet „selbstjustiz“?
Selbstjustiz meint das eigenmächtige Handeln von Personen, die selbst vermeintliches Unrecht ahnden, ohne den Rechtsweg einzuschalten. Der Begriff ist negativ besetzt und beschreibt eine Form privater Vergeltung, die außerhalb des staatlichen Gewaltmonopols stattfindet.
Wortart: Substantiv, feminin (die Selbstjustiz)
Anderes Wort für: Selbstjustiz wird häufig mit Faustrecht oder Lynchjustiz gleichgesetzt, also einer rechtswidrigen, oft gewaltsamen Selbsthilfe.